Bezahlbar und gut wohnen
Das Leistbarkeitsversprechen der Landeseigenen
Bei den sechs landeseigenen Berliner Wohnungsbaugesellschaften waren die Mieten lange fast unverändert. Gleichzeitig steigen die Kosten für Instandhalten, Bauen und Modernisieren seit Jahren immer weiter. Deshalb sind moderate Mietanpassungen leider nicht zu vermeiden. Aber keine Sorge! Mit unserem Leistbarkeitsversprechen sorgen wir Landeseigenen dafür, dass dadurch unsere Mieterinnen und Mieter nicht überfordert werden.
Dieses Versprechen, das wir dem Land Berlin und unseren Mieterinnen und Mietern gegeben haben, besteht aus zwei Säulen.
Unser erstes Versprechen:
Kappung der Mietanpassungen bei 50, 75 oder 100 Euro.
Für Haushalte mit bis zu 65 Quadratmetern Wohnfläche kappen wir die Erhöhung bei maximal 50 Euro im Monat. Das ist der Großteil unserer Wohnungen. Haushalte bis 100 Quadratmetern zahlen höchstens 75 Euro mehr. Und solche ab 100 Quadratmetern zahlen höchstens 100 Euro im Monat mehr.
Unser zweites Versprechen:
Nicht mehr als 27 % des Haushaltseinkommens für die Nettokaltmiete.*
Mieterhöhungen können auf Antrag auf diesen Wert reduziert werden, wenn das Netto-Einkommen Ihres Haushalts die für einen Wohnberechtigungsschein 220 (kurz: WBS) maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Erste Anhaltspunkte dafür finden Sie auf der untenstehenden Tabelle oder auch → hier.
Grundsätzlich muss zum Stellen eines solchen Antrags auch die Wohnfläche angemessen sein. Dabei gilt in der Regel Folgendes: Je ein Wohnraum für den Wohnberechtigten und jeden seiner mitziehenden Angehörigen. Einem Ehepaar mit drei Kindern steht daher maximal eine Wohnung mit fünf Wohnräumen zu. Abweichend dürfen seit dem 1. Mai 2018 an Einzelpersonen auch Eineinhalb- oder Zwei-Zimmer-Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche bis zu 50 Quadratmetern überlassen werden. Weitere Infos zur Angemessenheit der Wohnfläche finden Sie → hier.
*bei Vorliegen bestimmter Einkommens- und Wohnflächenkriterien.