Keine Provision
Die Zeit der Maklergebühren ist vorbei!
Wer bei den Landeseigenen mietet, musste noch nie eine Maklercourtage oder irgendwelche anderen Vermittlungsprovisionen zahlen: Die Landeseigenen vermieten ausschließlich → Wohnungen aus eigenem Bestand – und sie vermieten sie selbst: ohne Maklerbüros.
Ein Tipp zur Wohnungssuche im Allgemeinen
Seit Juni 2015 gilt in Deutschland per Gesetz generell das Bestellerprinzip: Die Maklerprovision zahlt, wer den Makler bestellt. Anders gesagt: Eine Provision zahlt nur, wer schriftlich ein Maklerbüro mit der Suche nach einer Wohnung beauftragt hat. Selbst dann darf die Provision laut Gesetz höchstens zwei Monatskaltmieten (plus Mehrwertsteuer) betragen.