Mieterratswahl Berlin 2022
Fragen und Antworten
Mieterräte sind das Sprachrohr aller Mieter und Mieterinnen bei den Landeseigenen. 2016 wurden sie das erste Mal gewählt. 2022 steht jetzt bei fünf der sechs Unternehmen die Neuwahl an. Alles, was Sie wissen müssen, haben wir Ihnen in den folgenden Fragen und Antworten zusammengestellt.
Jedes Wohnungsunternehmen des Landes Berlin hat einen Mieterrat. Er besteht aus fünf bis 11 Personen und trifft sich regelmäßig. Der Mieterrat ist das Sprachrohr aller Mieter und Mieterinnen.
Der Mieterrat beschäftigt sich mit den Plänen des Unternehmens für Neubau, Modernisierung und Instandsetzung. Er bespricht auch Themen wie die Gemeinschaftseinrichtungen und die Entwicklung in den Quartieren.
Eine Person aus dem Mieterrat hat einen Sitz mit Stimmrecht im Aufsichtsrat des jeweiligen Unternehmens. Hier entscheidet sie mit, wohin sich das Unternehmen entwickelt. Ein zweites Mieterratsmitglied ist als Gast bei den Sitzungen des Aufsichtsrats dabei.
Ein Mieterbeirat widmet sich nur einer bestimmten Nachbarschaft bzw. Quartier. Das unterscheidet ihn vom Mieterrat.
Bei den Landeseigenen gibt es eine Vielzahl von Mieterbeiräten, manche davon existieren seit Jahrzehnten.
Ein Mieterbeirat kümmert sich vor allem um das soziale und kulturelle Miteinander im Quartier. Um die Menschen vor Ort ins Gespräch zu bringen, stößt er u.a. Treffen und Veranstaltungen an.
Wer im Mieterrat ist, kennt in der Regel viele Menschen und Einrichtungen. Schon dadurch erfährt er viel.
Außerdem hält der Mieterrat Sprechstunden für Mieterinnen und Mieter ab und tagt manchmal öffentlich. Dabei können Sie Ihre Anliegen persönlich schildern.
Sie können dem Mieterrat auch jederzeit einen Brief oder eine E-Mail schicken.
Die Mieterräte bei den 6 landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden alle 5 Jahre gewählt. 2016 fand die Wahl der Mieterräte zum ersten Mal statt. Die nächste Wahl findet jetzt im Sommer 2022 statt.
Eine Ausnahme ist die Gewobag: Dort ist der neue Mieterrat schon seit 2019 im Amt.
Wählen dürfen alle, die Berliner Hauptmieter oder Hauptmieterin bei einem landeseigenen Wohnungsunternehmen sind. Jeder Haushalt hat eine Stimme.
Es gibt aber drei Einschränkungen:
- Sie müssen 16 Jahre oder älter sein.
- Ihr Mietvertrag muss mindestens ein halbes Jahr alt sein.
- Und ihr Mietvertrag darf nicht schon gekündigt sein.
Wer selbst beim Wohnungsunternehmen arbeitet, darf übrigens nicht wählen.
Durch geheime Briefwahl.
Wer eine Wohnung bei degewo, GESOBAU, HOWOGE, STADT UND LAND oder WBM gemietet hat, findet die Wahlunterlagen im Mai 2022 im Briefkasten.
Bis Mitte Juni 2022 haben Sie dann Zeit, Ihre Stimme abzugeben. Die genauen Fristen stehen auf den Wahlunterlagen.
Für die Wahl hat jedes Wohnungsunternehmen seine Wohnungsbestände in Wahlbezirke aufgeteilt. Jeder Wahlbezirk umfasst 5.000 bis 8.000 Haushalte.
Sie können kandidieren, wenn Sie Hauptmieter oder Hauptmieterin einer Wohnung bei einem Landeseigenen sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Ende Januar 2022 rufen die Landeseigenen ihre Mieterinnen und Mieter offiziell zur Wahl auf – per Brief und per Aushang in den Wohnhäusern.
In den Wochen danach gibt es Infoveranstaltungen für Interessierte, die aufgrund der Pandemielage online durchgeführt werden müssen.
Ob Sie selbst kandidieren wollen, müssen Sie bis Ende Februar 2022 entscheiden. Dann ist der Einsendeschluss für Ihre Bewerbung. Das Bewerbungsformular finden Sie in der Regel auf der Internetseite Ihres Wohnungsunternehmens bzw. in den Unterlagen, die Sie Ende Januar 2022 per Post erhalten.
Gut zu wissen: Ihre Adresse und Ihre persönlichen Kontaktdaten werden nicht veröffentlicht.
Das macht eine Wahlkommission.
Die Wahlkommission tritt erstmals Ende Januar 2022 zusammen. In dieser Kommission arbeiten Mieterinnen und Mieter mit Mitarbeitinnen und Mitarbeitern des Wohnungsunternehmens zusammen.
Die Wahlkommission bereitet die Wahl vor, organisiert sie und gibt acht, dass alles korrekt abläuft. Sie prüft zum Beispiel, ob jemand, der kandidieren will, auch dazu berechtigt ist. Außerdem achtet sie auf den Datenschutz, zählt die Stimmen aus und verkündet das offizielle Ergebnis.
Ja, auf zwei Arten.
Wenn Sie in der Wahlkommission mithelfen wollen, sollten Sie bis Mitte Januar 2022 Bescheid geben. Sie nimmt schon Ende Januar 2022 ihre Arbeit auf.
Sie können die Kommission auch als Wahlhelferin oder Wahlhelfer unterstützen. Sie helfen dann bei der Stimmauszählung im Juni 2022.
Die Mitglieder der Wahlkommission arbeiten ehrenamtlich. Genau wie die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Sie alle erhalten aber eine kleine Aufwandsentschädigung.
Wenn Sie bei der Wahl helfen wollen, melden Sie sich bitte bei Ihrem Wohnungsunternehmen!
Die Wahlunterlagen erhalten Sie im Mai 2022. Sie enthalten unter anderem eine Broschüre. Darin geben die Kandidierenden Auskunft, warum sie sich zur Wahl stellen, und was sie im Mieterrat vorhaben, wenn sie gewählt werden.
Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich auch auf Veranstaltungen vor.
Ende Juni 2022 werden die Stimmen ausgezählt. Diese Auszählung ist öffentlich.
Das Ergebnis wird auf der Webseite und in der Mieterzeitung Ihres Unternehmens veröffentlicht.
Wenn jemand, der gewählt wurde, die Wahl nicht annimmt, rückt die Person nach, die in diesem Wahlbezirk die zweitmeisten Stimmen hatte.
Im August und September 2022 treten die neuen Mieterräte erstmals zusammen. Damit beginnt ihre Arbeit.
Auf der Website Ihres Wohnungsunternehmens:
Erklärfilm zur Mieterratswahl 2022

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