Partizipation im Wohnungsbau
Leitlinien für Partizipation im Wohnungsbau durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften
Berlin wächst mit großer Dynamik. Bezahlbarer Wohnraum ist sehr stark nachgefragt und muss weiterhin in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sind Partner des Landes: Auch auf landeseigenen Flächen und innerstädtischen Flächen soll neu gebaut und nachverdichtet werden. Der Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern kommt dabei eine große Bedeutung zu. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wollen bei Bauprojekten eine Vorbildfunktion für eine umfassende Beteiligung übernehmen.
Es gibt formelle und informelle Bürgerbeteiligung. Formelle Bürgerbeteiligung ist gesetzlich geregelt. Im Planungs- und Baurecht ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung in §§ 3 und 4a Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschrieben. Instrumente der Bauleitplanung sind die Aufstellung und die Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen. In Berlin obliegt das Flächennutzungsverfahren der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans obliegt der Planungshoheit der Bezirke und kann in Ausnahmefällen durch die Senatsverwaltung ausgeübt werden.
Informelle Partizipationsverfahren sind freiwillige Angebote und können zusätzlich durchgeführt werden. Rechtliche Rahmenbedingungen, wie z.B. festgesetzte Bebauungspläne oder vergaberechtliche Anforderungen, können durch Partizipationsverfahren nicht außer Kraft gesetzt werden.
Informelle Partizipation der Wohnungsbaugesellschaften in Kooperation mit Politik und Verwaltung auf Bezirks- und Landesebene soll im Rahmen von konstruktiven, fairen und verlässlichen Prozessen gestaltet werden und mehr Akzeptanz bei den Beteiligten erzielen.
Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben deshalb in einem breiten Austausch mit Akteuren aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und organisierter Zivilgesellschaft die »Leitlinien für Partizipation im Wohnungsbau durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften« entwickelt.
Diese Leitlinien sollen insbesondere – aber nicht nur – für Beteiligungsverfahren bei Bauvorhaben der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Berlins zur Anwendung kommen. Sie können auch Grundlage für senats- bzw. bezirkseigene Leitlinien sein.
Die Praxistauglichkeit der Leitlinien wird nach einer einjährigen Testphase im Jahr 2019 ausgewertet. Gegebenenfalls werden Anpassungen vorgenommen.

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