Im öffentlichen Auftrag

Verantwortlich, aber eigenständig

Die Landeseigenen sind seit jeher starke Partner des Landes Berlin. Seit Anfang 2016 ist ihr wohnungspolitischer Auftrag sogar gesetzlich verankert: im neuen Berliner Wohnraumversorgungsgesetz. Es stellt klar: Die Landeseigenen sind sowohl für die breite Bevölkerung da, als auch für alle, die sich auf dem Markt nicht selbst versorgen können.

Aus Selbstverpflichtung wird Gesetz
Bereits 2012 hatten die Landeseigenen mit dem Senat ein »Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten« geschlossen und es zwei Jahre später erweitert. Wichtige Punkte dieses freiwilligen Bündnisses wurden im Wohnraumversorgungsgesetz verankert und um weitere Bestimmungen – etwa zum → Mitspracherecht der Mieterinnen und Mieter – ergänzt.

Engagement ausgeweitet
Mit der  → Kooperationsvereinbarung haben die Landeseigenen ihr Engagement nun noch einmal ausgeweitet. Die neue Übereinkunft reagiert auf die aktuelle Wohnungsmarktsituation in der Stadt und ist zugleich wesentlicher Baustein der sozialen Neuausrichtung der Berliner Wohnungspolitik.

Eigenständig im Handeln
Neben der Aufgabe und den Pflichten der Landeseigenen schreibt das Gesetz auch fest: Die sechs Landeseigenen sind und bleiben eigenständige, privatwirtschaftlich und effizient organisierte Unternehmen – mit besonderem gesetzlichen Auftrag. Unterstützt werden sie dabei von der → Wohnraumversorgung Berlin (WVB), einer Anstalt des öffentlichen Rechts, die die Landeseigenen und das Land bei ihren gemeinsamen wohnungspolitischen Aufgaben berät.