Meldepflicht

Warum die behördliche Anmeldung wichtig ist

Wer eine Wohnung in Berlin bezieht, muss sich spätestens 14 Tage nach Einzug bei der Meldebehörde anmelden. So schreibt es das Bundesmeldegesetz vor. Ob man zuvor in Berlin, anderswo in Deutschland oder im Ausland gelebt hat, deutscher oder anderer Nationalität ist, und studiert, arbeitet oder nicht erwerbstätig ist – sich anmelden ist für alle Pflicht. Und es ist wichtig.

Bevölkerung und Finanzausgleich
Die Einwohnerzahl ist nämlich ein Hauptkriterium dafür, wie die Steuereinnahmen in Deutschland auf die Bundesländer verteilt werden. Das Melderegister entscheidet damit auch, wieviel Berlin in Schulen, Kitas, Straßen, Parks, den Nahverkehr und andere öffentliche Einrichtungen investieren kann. Das ist kein Pappenstiel. Schätzungen besagen, dass Berlin durch versäumte Anmeldungen Jahr für Jahr zig Millionen Euro entgehen.


Anders gesagt: Wer in Berlin lebt, ohne sich anzumelden, schenkt seine Steuern anderen, statt selbst zu profitieren!

Anmelden ist einfach
Das → Anmeldeformular gibt es im Netz. Das füllen Sie aus und unterschreiben es. Eine „Wohnungsgeberbestätigung“ erhalten Sie von den Landeseigenen. Mit diesen Unterlagen gehen Sie zu einem der über → 40 Bürgerämter in Berlin. Sich nur schriftlich anzumelden ist nicht möglich. Sie können sich aber vertreten lassen, wenn Sie der Person, die Sie vertritt, eine Vollmacht und alle Unterlagen (Unterschrift nicht vergessen!) mitgeben.

Termine wieder kurzfristig möglich
Wer Wartezeiten vermeiden will, kann seinen → Termin berlinweit online buchen. Das geht selbst kurzfristig: 2016 hat Berlin bei der melderechtlichen (Nach-)Erfassung Geflüchteter erhebliche Fortschritte gemacht. Die Terminsituation in den Bürgerämtern hat sich dadurch merklich entspannt.