Wohnungen für Geflüchtete
Wer kann eine Wohnung mieten? Und was ist zu beachten?
Wer aus einem der Krisengebiete der Welt nach Berlin geflüchtet ist, sucht vor allem eins: Sicherheit. Für alle, die in Berlin bleiben, gehört dazu auch der Wunsch nach den eigenen vier Wänden. Dabei müssen Neuankömmlinge einige Dinge beachten – auch, weil hier einiges anders ist als in ihrem Herkunftsland.
Anderes Land, andere Sitten
Der vielleicht wichtigste Unterschied: Am regulären → Weg zur eigenen Wohnung führt kein Weg vorbei. Ohne Aufenthaltstitel und Unterlagen womöglich mehrmals am Tag in einem Vermietungsbüro der Landeseigenen vorzusprechen, führt nicht zum Ziel. Es frustriert nur beide Seiten. Geldgeschenke werden in Deutschland schnell als Bestechungsversuche verstanden und dürfen von den Mitarbeiter*innen der Unternehmen nicht angenommen werden.
Mieterberatung für Geflüchtete
Auch nachdem Geflüchtete eine Wohnung der Landeseigenen bezogen haben, brauchen sie oft Unterstützung – etwa wenn es darum geht, die Hausordnung zu verstehen, ihren eigenen Pflichten als Mieter*innen nachzukommen oder persönliche Krisen zu meistern. Deshalb gibt es verschiedene Beratungsangebote der Landeseigenen:
Die HOWOGE z.B. bietet zusammen mit dem Caritasverband ein → Beratungsangebot in den HOWOGE-Kundenzentren Alt-Lichtenberg und Am Fennpfuhl sowie im Servicebüro Buch.
Die WBM berät Geflüchtete im Rahmen ihres mit dem Humanistischen Verband Deutschland (HVD) geführten → Patenschaftsprojekt »Hallo neue Nachbarn«.
Außerdem finden Sie hier → Wohnleitfäden in verschiedenen Sprachen, die das Wichtigste rund um das Wohnen in Deutschland verständlich darstellen.