Wohnen mit Haustier

Darf mein Hund mit einziehen?

Aquarienfische, einen Wellensittich, den Hamster für den Nachwuchs und andere Kleintiere dürfen Sie jederzeit halten, solange deren Art und Zahl im Rahmen des Üblichen bleibt. Will heißen: Ganze Aquarienwände sind – schon aus statischen Gründen – nicht erlaubt. Und auch die Meerschweinchenpopulation, die eine Wohnung erträgt, hat Grenzen. Gefragt sind also Augenmaß und Vernunft.

Mit Genehmigung des Vermieters
Bei Tieren wie Hunden, Katzen oder Papageien ist entscheidend, ob wichtige Gründe dagegen sprechen. Deshalb müssen Sie deren Haltung gleich im Mietvertrag vereinbaren – oder sich vom Vermieter schriftlich genehmigen lassen, sobald sich die Frage stellt. Für Schäden und Schmutz, den Ihr Tier verursacht, sind Sie aber auf jeden Fall voll verantwortlich!

Aus Rücksicht auf die Menschen
Für Tiere, deren Haltung die Menschen in Ihrem Haus konkret belästigen oder gefährden können, erhalten Sie keine Erlaubnis. Dazu zählen Exoten, giftige oder anderweitig gefährliche Tiere – und auch alle Hunde, die das → Berliner Hundegesetz als gefährlich einstuft.