WBS

Was ist ein Wohnberechtigungsschein? Und wozu dient er?

Mit einem WBS bestätigt das Land Berlin: Dieser Haushalt darf bei den Landeseigenen eine Wohnung mieten, deren Bau das Land gefördert hat. Der Grund: Die Miete für eine solche Sozialwohnung ist besonders günstig. Deshalb soll niemand einziehen, der sich auch eine andere, nicht geförderte Wohnung leisten kann.

Wer bekommt einen WBS?
Das hängt vom Haushaltseinkommen ab. Dazu zählen die Einkünfte aus Lohn und Gehalt, aber auch Krankengeld und Lohnersatzleistungen. Für Kinder gibt es Freibeträge. Wer einen WBS will, darf dabei in Berlin mehr verdienen als im Bundesdurchschnitt. Wie viel, → zeigt die Grafik. Ein WBS ist also kein Almosen, sondern Ihr gutes Recht. Trotzdem nehmen viele, die davon profitieren könnten, diese Unterstützung nicht in Anspruch. Prüfen Sie deshalb unbedingt, ob Ihnen ein WBS zusteht! Am einfachsten geht das → hier

Wieso gibt es in Berlin vier Arten von WBS?
Weil das Land den Bau von Wohnungen unterschiedlich gefördert hat. WBS 140, WBS 160, WBS 180 und WBS 220 unterscheiden sich zum einen in der Einkommensgrenze. WBS 140 heißt: Ihr Einkommen darf 40 Prozent über dem Wert legen, der im Wohnraumförderungsgesetz festgelegt ist. Beim WBS 160 sind es 60 Prozent, beim WBS 180 80 Prozent und beim WBS 220 120 Prozent. Der zweite Unterschied: Mit einem WBS 140 kann ich jede Sozialwohnung mieten, mit den anderen beiden nur bestimmte. Für spezielle Personengruppen gibt es außerdem einen »WBS mit besonderem Wohnbedarf«. Mehr erfahren Sie → hier

Wie komme ich an meinen WBS?
Den WBS beantragen Sie in Ihrem Bürgeramt. Formulare dazu gibt es im Schreibwarenhandel, beim Bürgeramt oder zum → Herunterladen. Einmal erteilt, gilt Ihr WBS dann für ein Jahr.