Mietzuschuss

Berlin hilft einkommensschwachen Haushalten

Das Wohnraumversorgungsgesetz für Berlin hat 2016 festgelegt: Die Miete für eine Sozialwohnung darf nicht mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens ausmachen. Wer mehr zahlt, kann einen Zuschuss vom Land beantragen. Davon profitieren alle, die in einer Wohnung leben, die im sozialen Wohnungsbau (erster Förderweg) errichtet wurde.

Wie hoch ist der Mietzuschuss? Das hängt von Ihrem Einkommen, der Miete und auch dem energetischen Zustand des Gebäudes ab: Wer viel heizen muss, soll mehr Geld vom Land erhalten. Grundsätzlich gibt das Land den Betrag dazu, der – nach Berücksichtigung aller Faktoren – über einer für Sie geltenden Kappungsgrenze liegt. Was ist zu beachten? Sie müssen grundsätzlich die Voraussetzungen für einen → WBS erfüllen. Außerdem gibt es Regeln, wie groß die Wohnung sein darf, für die Sie einen Zuschuss beantragen. → Genaueres erfahren Sie hier. Wo kann ich einen solchen Zuschuss beantragen? Der Senat hat eigens ein → Antragscenter eingerichtet, mit dem Sie auch online einen Beratungstermin vereinbaren können. Auf dessen Website erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und die Antragsstellung. Außerdem können Sie dort ihren → Antrag online stellen oder sich ein → klassisches Antragsformular herunterladen.