Wohngeld

Was ist Wohngeld – und wer bekommt es?

Wohnen kostet Geld – oft zu viel, wenn das Einkommen gering ist. In solchen Fällen leistet der Bund finanzielle Hilfe: Wohngeld wird als Zuschuss bezahlt, den man nicht zurückzahlen muss. Die gute Nachricht: 2016 hat der Bund das Wohngeld deutlich erhöht.

Wer bekommt kein Wohngeld?
Das Wohngeld ergänzt andere Transferleistungen. Das heißt: Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezieht, hat – soweit bei der Berechnung dieser Leistungen Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind – nicht auch noch Anspruch auf Wohngeld. Ähnliches gilt für alle, die BAföG oder Bundesausbildungshilfe beziehen.

Steht mir Wohngeld zu?
Wer genau Wohngeld erhält und wie viel, wird nach einer komplizierten Formel berechnet. Darin fließen ein: die Zahl der Menschen, die in einem Haushalt leben, deren Einkommen, eine Reihe möglicher Freibeträge und die Bruttokaltmiete. Am einfachsten ist es deshalb, Sie lassen den → Abfrageservice des Berliner Senats prüfen, ob Sie Anspruch haben. Wichtig: Wohngeld können Sie auch beantragen, wenn Sie zur Untermiete wohnen!

Wie stelle ich einen Antrag?
Der Abfrageservice gibt nur Auskunft. Den Antrag müssen Sie selbst stellen – in Ihrem → Bürgeramt oder im Wohnungsamt Ihres Bezirks. → Antragsformulare gibt es online.