Kaution

Sicherheit für beide Seiten

Die Kaution, die Sie für Ihre → Wohnung bei den Landeseigenen hinterlegen, dient als Mietsicherheit – gegen Zahlungsausfälle und gegen Schäden, die manche Mieterinnen und Mieter beim Ausziehen hinterlassen. Ihr Geld ist bei den Landeseigenen in guten Händen: Sie legen es als Treuhänder für Sie an und sind gesetzlich verpflichtet, den Betrag wie eine Spareinlage zu verzinsen.

Wie hoch ist die Kaution?
Üblich und vom Gesetz zugelassen sind drei Monatskaltmieten. Das heißt:Das Dreifache des Betrags, den Sie im ersten Monat (ohne Nebenkosten) an Ihr Wohnungsunternehmen überweisen. Dieser Betrag kann aber auch in drei Monatsraten gezahlt werden.

Ist eine Kaution auch für Sozialwohnungen nötig?
Grundsätzlich ja. Der einzige Unterschied: Bei einer preisgebundenen Wohnung sichert Ihre Kaution nur Ansprüche aus unterlassenen Schönheitsreparaturen und Schäden ab – nicht jedoch Mietausfälle.

Was, wenn ich das Geld jetzt nicht habe?
Jede Mietsicherheit ist eine Sache der Vereinbarung. Es gibt Alternativen zur Kaution. Sie können die Sicherheit zum Beispiel durch eine Bürgschaft Dritter erbringen. Eltern unterstützen auf diese Weise oft ihr Kind beim Einzug in die erste eigene Wohnung. Auch eine Mietkautionsversicherung funktioniert nach diesem Prinzip. Oder Sie verpfänden ein Sparguthaben bei Ihrer Bank.

Außerdem haben Sie das Recht, Ihre Kaution in drei Monatsraten zu bezahlen. Auch das kann helfen, die Summe aufzubringen. Sprechen Sie einfach mit unseren Vermietungsbüros! Gemeinsam finden wir einen Weg.