Thema der Woche
Mieterratswahl 2022
Mieterräte sind das Sprachrohr aller Mieter und Mieterinnen bei den Landeseigenen. 2016 wurden sie das erste Mal gewählt. 2022 steht jetzt bei fünf der sechs Unternehmen die Neuwahl an. Machen Sie mit und stimmen Sie 2022 ab, wer künftig Ihre Interessen vertritt.
Garanten für Mitbestimmung
Mieterräte sind seit 2016 einer der Garanten für → Mitbestimmung bei den Landeseigenen. Sie vertreten die gesamte Mieterschaft des jeweiligen Unternehmens. Ihre Grundlage ist das Wohnraumversorgungsgesetz Berlin. Laut diesem Gesetz sind sie fünf Jahre im Amt. 2022 stehen deshalb wieder Wahlen an – für alle Mieterräte außer dem der Gewobag. Dort wurde nämlich schon 2019 gewählt.
Wie sieht der Zeitplan aus?
Über die genauen Fristen und Termine werden Sie als Mieterin oder Mieter bei einem Landeseigenen noch genau informiert. Wer selbst kandidieren will, kann sich bis Ende Februar 2022 bewerben. Die Unterlagen dazu bekommen Sie automatisch von Ihrem Unternehmen zugeschickt. Die Entscheidung fällt dann vom 18. Mai bis 17. Juni 2022 in einer geheimen Briefwahl. Das Ergebnis wird im Juli verkündet. Ende August schließlich treten die fünf neuen Mieterräte zu ihren konstituierenden Sitzungen zusammen. Damit beginnt ihre Arbeit.
Warum es so wichtig ist, zu wählen
Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie nicht nur, wer Sie im Mieterrat vertritt. Eine Person aus dem Mieterrat hat auch Sitz und Stimme im Aufsichtsrat des jeweiligen Unternehmens. Damit hat Ihr Votum auch in der Frage Gewicht, welche Strategien und Pläne Ihr landeseigenes Wohnungsunternehmen in Zukunft verfolgen wird.
Alles, was Sie wissen müssen, haben wir Ihnen als → Fragen und Antworten zusammengestellt.
→ Informationen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zum Thema Mieterratswahlen.
Erklärvideo zur Mieterratswahl 2022