Wer bekommt kein Wohngeld?
Das Wohngeld ergänzt andere Transferleistungen. Das heißt: Wer zum Beispiel schon Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezieht, aber auch, wer einen Anspruch auf BAföG oder Bundesausbildungshilfe hat, erhält bereits auf diesem Weg Zuschüsse zur Miete – und hat deshalb nicht auch noch einen Anspruch auf Wohngeld.
Steht mir Wohngeld zu?
Wer genau Wohngeld erhält und wie viel, wird nach einer komplizierten Formel berechnet. Darin fließen ein: die Zahl der Menschen, die in einem Haushalt leben, deren Einkommen, eine Reihe möglicher Freibeträge und die Bruttokaltmiete. Am einfachsten ist es deshalb, Sie lassen den → Abfrageservice des Berliner Senats prüfen, ob Sie Anspruch haben. Wichtig: Wohngeld können Sie auch beantragen, wenn Sie zur Untermiete wohnen!
Wie stelle ich einen Antrag?
Der Abfrageservice gibt nur Auskunft. Den Antrag müssen Sie selbst stellen – in Ihrem → Bürgeramt oder im Wohnungsamt Ihres Bezirks. → Antragsformulare gibt es online.