Wege zur WG
Es gibt mehr als einen Weg, in eine WG unter einem Dach der Landeseigenen zu ziehen: Einige der sechs Unternehmen bieten → spezielle Wohnungen an, in denen man ein einzelnes Zimmer mieten kann. WGs, die sich schon gefunden haben, finden bei den Landeseigenen Wohnungen, die in Größe und Zuschnitt (geräumiger Gemeinschaftsbereich oder Zahl der Bäder) bestens für WGs geeignet sind.
Was muss man beachten?
Wer den Mietvertrag unterschreibt, haftet für Forderungen, die daraus entstehen können. Deshalb sollte man genau überlegen, wie man das Zusammenwohnen organisiert – intern und nach außen. Wird nur ein Hauptmieter benannt, muss der sich die Untervermietung genehmigen lassen. Auch beim Auszug eines WG-Mitglieds kann sich die Vertragskonstruktion auswirken. Unser Rat: Vorher klären, wer welche Verantwortung trägt! Im Zweifelsfall hilft ein Gespräch in einem der → Kundenzentren der Landeseigenen.